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Ein Lagerzelt gilt in Deutschland als sogenannter „Fliegender Bau“, der keine klassische Baugenehmigung erfordert. Dennoch muss in einigen Fällen eine Ausführungsgenehmigung eingeholt werden; daher empfiehlt es sich, zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Varianten zu unterscheiden: Genehmigungsfrei sind Lagerzelte unter anderem dann, wenn sie eine Grundfläche von 75 Quadratmetern oder eine Bauhöhe von fünf Metern nicht überschreiten und auf eine standsichere Konstruktion setzen.
URL: https://roder.com/industriezelte-hallen/lagerzelte.html
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